1. Einleitung
Das G. u. I. Leifheit-Hospiz in Nassau an der Lahn ist eine spezialisierte Pflegeeinrichtung, in der es uns ein Anliegen ist, schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine respektvolle, umfassende und kompetente Betreuung zu ermöglichen.
In unserem stationären Hospiz in Nassau an der Lahn möchten wir für schwerstkranke Menschen einen Ort bereitstellen, an dem man sich wohl fühlt. Dafür wollen wir eine gastliche und familiäre Atmosphäre schaffen. Unsere Hospizgäste sollen mit ihren An- und Zugehörigen[1] und uns, selbstbestimmt den letzten Teil ihres Lebensweges gehen. Hierfür bestimmt der Gast seinen Tagesablauf, so können zum Beispiel die Mahlzeiten im Zimmer, in der offenen Wohnküche oder in dem gemeinsamen Wohnzimmer eingenommen werden.
Die Aufnahme ist möglich, wenn kurative Behandlungen im Krankenhaus oder an anderer Stelle ausgeschöpft sind und eine angemessene medizinische und pflegerische Versorgung aus verschiedenen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Das stationäre Hospiz bietet neben Unterkunft und Verpflegung fachärztlich-palliativmedizinische, palliativpflegerische, psychosoziale und seelsorgliche Begleitung, Betreuung und Beratung durch ein multidisziplinäres Team. Das stationäre Hospiz hat einen eigenständigen Versorgungsauftrag und ist damit unabhängig von Krankenhaus oder Altenhilfeeinrichtungen.
Das G. u. I. Leifheit-Hospiz Nassau sieht es als seine Aufgabe an, dem sterbenden Menschen in Würde zu begegnen. Wir glauben, dass auch das Sterben zum Leben gehört und lehnen daher die direkte sowie indirekte Sterbehilfe ab. Das Leiden eines Menschen kann ihm seine Würde nicht nehmen. Schwerstkranke Menschen erhalten ein Begleitungsangebot, um diese schwierige Situation gestalten zu können. Der sterbende Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen sowie seine Angehörigen stehen im Mittelpunkt allen beruflichen und ehrenamtlichen Handelns. Als kleine Einrichtung mit familiärem Charakter soll es dem Gast ermöglicht werden, während seines Aufenthaltes die eigenen Lebensgewohnheiten beizubehalten.
[1] Wenn wir von den Zugehörigen der Gäste sprechen, sind deren Angehörigen, Freunde bzw. Bezugspersonen gemeint. Zudem sind unabhängig der gewählten Geschlechtsform immer beide Geschlechter gemeint.
[1] Wenn wir von den Zugehörigen der Gäste sprechen, sind deren Angehörigen, Freunde bzw. Bezugspersonen gemeint. Zudem sind unabhängig der gewählten Geschlechtsform immer beide Geschlechter gemeint.
2. Bedarf für ein stationäres Hospiz im Rhein-Lahn-Kreis
2.1 Grundlage zur Bedarfsermittlung für ein stationäres Hospiz
Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zufolge, benötigen bis zu 90 Prozent der etwa 850.000 pro Jahr Versterbenden, eine Palliativversorgung. Basierend auf diesen Annahmen bedürfen etwa zehn Prozent davon einer spezialisierten Palliativversorgung. Für einen kleinen Teil der Schwerstkranken ist auch im Jahr vor dem Sterbejahr eine Palliativversorgung notwendig, so dass der Bedarf an spezialisierter Palliativversorgung auf etwa 100.000 Menschen jährlich geschätzt wird.
Bislang existiert keine valide und übertragbare Bedarfsanalyse. Zudem ist eine solche schwer zu berechnen, da der Bedarf an stationären Betten nicht allein aufgrund vorliegender Erkrankungen und Symptome erfasst werden kann, sondern dafür auch die ambulanten Versorgungsstrukturen, die soziale Eingebundenheit und individuellen Bedarfe von Patienten relevant sind. Im „White Paper on Standards and Norms“ der European Association for Palliative Care (EAPC) wird für die Ermittlung der Bedarfslage als Standard 50 Betten pro Million Einwohner für stationäre Hospize und Palliativstationen empfohlen. Der Fokus liegt bei dieser Empfehlung allerdings noch vornehmlich auf Onkologie-, Aids- und ALS-Patienten in der letzten Lebensphase. Neueren Schätzungen der EAPC und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zufolge, liegt der Bedarf aktuell bei 80 bis 100 Betten[1]. An dieser Stelle gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass in Deutschland, anders als in anderen europäischen Staaten, eine Trennung zwischen stationären Hospizen und Palliativstationen besteht. Daher wird in den europäischen Empfehlungen nicht zwischen der Zahl der benötigten Hospize und den Palliativstationen differenziert. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, „…dassdie Hospiz- und Palliativbetten zu annähernd gleichen Teilen vorgehalten werden sollten[2]“.
[1] Melching, H. (2015): Palliativversorgung. Strukturen und regionale Unterschiede in der Hospizversorgung. Bertelsmann Stiftung, Seite 9 - 10
[2] Melching, 2015:10
2.2 Bevölkerungsdichte, Infra- und Versorgungsstruktur des Rhein-Lahn-Kreises
Der Rhein-Lahn-Kreis zählt rund122.000 Einwohner, die auf einer Fläche von 782,32 km² leben. Damit beziffert sich die Bevölkerungsdichte auf knapp 156 Einwohner pro Quadratkilometer. Mit Blick auf die Gesamtfläche zählen die Siedlungs- und Verkehrsflächen hiervon lediglich 94,63 km². Insgesamt führen vier Bundesstraßen (B 260, B 274, B 54, B 417) durch den Rhein-Lahn-Kreis. Der Rhein-Lahn-Kreis umfasst eine verbandsfreie Gemeinde und 137 Ortsgemeinden, von denen letztere sieben Verbandsgemeinden zugehörig sind. Diese Strukturdaten verdeutlichen, dass es sich bei dem Rhein-Lahn-Kreis um einen weitläufigen Flächenlandkreis handelt.
Mit Blick auf die aktuelle ambulante Palliativ- und Hospizstruktur kann festgestellt werden, dass im Rhein-Lahn-Kreis derzeit ein ambulanter Hospizdienste in Nassau vorhanden ist. Zudem ist im Rhein-Lahn-Kreis ein SAPV-Team in Nastätten ansässig. Weiter partizipieren vereinzelt randständige, einzelne Ortsgemeinden im Rahmen der ambulanten Versorgung durch die SAPV-Teams in Koblenz und Limburg, die Teile der Palliativversorgung für den Rhein-Lahn-Kreis sicherstellen. Im Bereich der Medizin gibt es insgesamt fünf Palliativmediziner. Für die unabhängige Beratung bei pflegerischen Fragen oder vorhandenen Hilfebedarfen werden in Bad Ems, Lahnstein, Diez und Nastätten Pflegestützpunkte vorgehalten.
Die akute Palliativversorgung wird durch den Paulinenstift in Nastätten sichergestellt, der aktuell vierBetten für Patienten mit entsprechender Problematik vorhält (Palliativstation).
An weiterführenden Palliativversorgungsangeboten oder hospizdienstlichen Strukturen, welche über die akute oder ambulante häusliche Versorgung hinausgehen, fehlt es. Ein stationäres Hospiz gibt es im Rhein-Lahn-Kreis nicht. Je nach Wohnort müssen Personen, die einer stationären Hospizversorgung bedürfen, auf andere Landkreise ausweichen. So bleibt diesen nur der Weg nachDernbach (8 Betten, ca. 30 Minuten entfernt), Koblenz (10 Betten, ca. 30 Minuten entfernt), Hadamar (12 Betten, ca. 45 Minuten entfernt), Taunusstein (11 Betten, ca. 40 Minuten entfernt) oder Wiesbaden (16 Betten, ca. 1 Stunde entfernt).
2.3 Bedarfsberechnung für den Rhein-Lahn-Kreis auf Grundlage der Annahmen der EAPC und DGP
Basierend auf den Schätzungen der DGP und Empfehlungen der EAPC lässt sich für den Rhein-Lahn-Kreis folglich ein Bedarf für die Errichtung eines stationären Hospizes ableiten. Aufgrund dieser Bedarfsschätzungen sowie dem direkten Vergleich mit Hospizen benachbarter Regionen halten wir daher 8 stationäre Hospizbetten vor.
Einwohner: 122.553 (Stand 2018)
Grundlage | Hospiz- und Palliativbetten je 1 Mio. Einwohner | Bedarf |
Standard der EAPC | 50 Hospiz- und Palliativbetten pro 1 Mio. Einwohner | 6 Betten |
Neuere Schätzungen der EAPC und DGP | 80 - 100 Hospiz- und Palliativbetten pro 1 Mio. Einwohner (Mittelwert: 90) | 11 Betten |
2.4 Beispielhafte Struktur des Landkreises Ahrweiler
Vor dem Hintergrund eines ansatzfähigen Vergleichs für die Bedarfsstrukturen, der sich aus den Schätzungen und Empfehlungen der EACP und der DGP ergibt, bietet sich der Landkreis Ahrweiler an. Dieser hält mit Stand 2018 rund 128.500 Einwohner vor. Diese leben auf einer Fläche von 786,98 km², weshalb sich durchaus ein Vergleich mit dem Rhein-Lahn-Kreis anbietet. Die Bevölkerungsdichte beträgt hier demnach 164 Einwohner je km². Im Landkreis Ahrweiler wird für die Bevölkerung eine Palliativstation am Krankenhaus Maria Stern in Remagen vorgehalten. Das Krankenhaus arbeitet eng mit dem Hospizverein Rhein-Ahr zusammen. Weiter gibt es ein stationäres Hospiz in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit 10 Betten, welches ebenfalls eng mit dem Hospizverein Rhein-Ahr zusammenarbeitet.
[1] Melching, H. (2015): Palliativversorgung. Strukturen und regionale Unterschiede in der Hospizversorgung. Bertelsmann Stiftung, Seite 9 - 10
[2] Melching, 2015:10
3. Standort und Lage
Unser Hospiz liegt in dem schönen Ort Nassau an der Lahn. Das Nassauer Hospiz findet sich im Naturschutzgebiet „Am Sauerborn“ im Ortsteil Burgberg Scheuern in Nassau hinter dem Mühlbach. Umgeben von Wiesen und Wäldern können die Gäste in Ruhe die Natur genießen.
Wir bieten unseren Gästen acht komfortabel eingerichtete Einzelzimmer mit eigenem Bad. In unserem großen Wohnzimmer und der angrenzenden offenen Küche herrscht eine gemütliche Atmosphäre.
Der sterbende Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen sowie seine Angehörigen stehen im Mittelpunkt unseres beruflichen und ehrenamtlichen Handelns. Daher achten wir besonders auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Gastes. Unser Ziel ist es, dem Gast in seiner Lebensphase ein Höchstmaß an persönlicher Lebensqualität zu ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung der Angehörigen. Sie werden, wie auch weitere Bezugspersonen des Gastes, individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen aller Beteiligten mit einbezogen.
4. Trägerschaft
Die Hospizidee und das Engagement der ersten Hospizbewegungen – und damit auch die Gründung des ersten Hospizes – lassen sich, seit 1967, von England kommend, über Kanada und die USA zurück nach Europa und damit nach Deutschland zurückverfolgen.
Sowohl aus der ethischen Wertschätzung für alles Leben und insbesondere dem Bemühen, menschliches Leben bis zum Tod lebenswert zu gestalten, als auch auf Grund der Anforderungen, die an die (professionelle) Pflege von Menschen gestellt werden, betrachten wir die Pflege in einem Hospiz als originäre gesellschaftliche Verpflichtung
Vor diesem Hintergrund gründen folgende Träger:
- Löwenstein- Familienstiftung
- Gemeinnützige Stiftung Hospiz Rhein-Lahn
- Förderverein Stationäres Hospiz Rhein-Lahn e.V.
die Hospiz Rhein-Lahn gemeinnützige GmbH.
Die Hospiz Rhein-Lahn gemeinnützige GmbH verfolgt das erklärte Ziel, die Versorgung sterbender und schwerstkranker Menschen in der Region zu verbessern.
Wir brauchen ein stationäres Hospiz, welches das bestehende, von engagierten Menschen getragene Netz von Angeboten erweitert, die Menschen im Rhein-Lahn-Kreis noch besser versorgt und mit seiner Arbeit das Leiden von bedürftigen Menschen lindert.
Das Hospiz ist ein Angebot wieder entdeckter Traditionen des menschlichen Umgangs mit Sterbenden, zugeschnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen an einem konkreten Ort zu einer konkreten Zeit.
5. Grundprinzipien der Arbeit des G. u. I. Leifheit-Hospizes
Aus der Tradition der Hospize und der Erfahrungen bereits etablierter Einrichtungen dieser Art, resultieren folgende grundsätzliche Prinzipien, die als Basis für das Handeln des Hospizes im Rhein-Lahn-Kreis dienen sollen:
- Die inhaltliche Hospizarbeit orientiert sich an den Sterbenden unter Einbeziehung der Angehörigen und allen anderen nahstehenden und mitbetroffenen Menschen. Hierbei steht das individuelle Erleben der jeweils Betroffenen im Blick. Die Mitarbeitenden des Hospizes wollen sich hierbei in körperlicher, psychosozialer und spiritueller Hinsicht als selbstverständliche und liebevolle Stütze anbieten. So soll das Hospiz den betroffenen Menschen an der Grenze ihres Daseins ein Ort des Lebens sein und Raum bieten für ihr Leben und das Sterben.
- Die Begleitenden gehen konsequent auf die persönlichen Bedürfnisse der sterbenden Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen ein.
Der sterbende Mensch legt die Prioritäten seiner letzten Lebenstage fest, die in Form von z.B.
- Schmerz- und Beschwerdelinderung,
- Verringerung und Beistand im Falle von Ängsten, die das Sterben, den Tod oder auch die spätere Situation der Hinterbliebenen betreffen,
- der Regelung letzter Dinge (z. B. Abfassung des Testamentes, Aussöhnung)
- liebevoller Pflege und psychischer Betreuung
- Unterstützung und Gestaltung seiner individuellen Lebensqualität für die letzte Lebenszeit
- einer offenen und zugewandten Begleitung seiner betroffenen Familie, seiner Freunde und Bekannten – seinen an- und zugehörigen Menschen
- Möglichkeit des Abschiednehmens und der Planung seines Abschieds bestehen können.
- Sterbende haben häufig den Wunsch, bis zuletzt in vertrauten Beziehungen zu Hause zu leben. So wird versucht, dem Grundsatz „ambulant vor stationär” Rechnung zu tragen. Die Aufnahme in das stationäre Hospiz erfolgt deshalb nur dann, wenn aufgrund der Schwere der Erkrankung eine ambulante Begleitung im eigenen Haushalt der Familie nicht mehr möglich ist oder nahe Angehörige und Freunde innerhalb des eigenen Lebenskontext nicht, oder nicht mehr, da sind.
- Eine professionelle Bezugspflege steht im Mittelpunkt der Bemühungen. Damit treten intensive medizinische Diagnostik und ärztliche Therapie hinter den Bedürfnissen des Gastes zurück. Die medizinische Versorgung hat in erster Linie den Fokus auf eine effektive, palliative Behandlung bzw. differenzierte und individuelle Symptom- und Schmerzkontrolle.
- Die Palliativversorgung geschieht weder lebensverlängernd noch -verkürzend.
- Angehörige und Freunde, die genauso wie der Betroffene selbst zu den Zielgruppen des Hospiz-Teams zählen, werden sowohl während des Sterbeprozesses als auch über den Tod hinaus nachgehend begleitet. Ihnen gilt die gleiche Aufmerksamkeit wie dem sterbenden Menschen. Sie erhalten das Angebot, dass vertraute Personen des Hospizes oder in der Trauerbegleitung für sie erreichbar sind.
- Das Selbstbestimmungsrecht des kranken Menschen, z.B. formuliert in einer bewussten Äußerung oder einer wirksamen Patientenverfügung, ist Maßstab für die Anwendung von im Hospiz leistbaren lebenserhaltenden Maßnahmen. Aktive/direkte oder indirekte Sterbehilfe, Sterbefasten sowie assistierten Suizid führen wir im Hospiz des Rhein-Lahn-Kreises nicht durch. Dies bedeutet für uns die Grenze des Selbstbestimmungsrechtes der kranken und sterbenden Menschen.
- In Konflikt- und Entscheidungssituationen ist uns die ethische Reflexion auf der Basis unserer Grundprinzipien wichtig. Als Instrument dazu nutzen wir palliative und ethische Fallbesprechungen mit den jeweils Beteiligten.
- Wir sind im Hospizteam achtsam füreinander und reflektieren miteinander die Möglichkeiten und Grenzen des Teams und des Einzelnen.
- Unsere Hospizarbeit erfordert das Zusammenwirken verschiedener Berufsgruppen und Fähigkeiten.
Insbesondere kooperieren wir mit Krankenhäusern und stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe in unserem Umfeld mit dem Ziel der qualifizierten Überleitung von Palliativpatienten aus dem Krankenhaus in das stationäre Hospiz
6. Leistungsspektrum unserer Arbeit
6.1 Stationäre Hospizarbeit
Das G. u. I. Leifheit-Hospiz im Rhein-Lahn-Kreis gewährleistet eine ganzheitliche pflegerische, medizinisch-ärztliche, psychologische, soziale und seelsorgliche Begleitung von Menschen am Lebensende. Deren persönliche Wünsche und individuelle Bedürfnisse, das individuelle Dasein stehen dabei im Mittelpunkt. Hierzu zählt, dass unabhängig von Alter, sozialem Stand, Kultur und sexueller Identität Menschen Aufnahme finden. Die religiöse, überkonfessionelle und weltanschauliche Offenheit gegenüber dem Hospizgast ist ein wichtiger Aspekt im hospizlichen Milieu des Hauses und der professionellen Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ebenso ist die Selbstbestimmung ein hohes Gut: niemand wird gegen seinen Willen in das Hospiz aufgenommen.
Folgende Kriterien gelten für die Hospizaufnahme:
- Als vorrangiges Ziel soll dem sterbenden Menschen, trotz schwerer Krankheit, ein Verbleiben in der eigenen Wohnung ermöglicht werden. Demzufolge haben ambulante und teilstationäre Angebote Vorrang vor der vollstationären Aufnahme in das Hospiz.
- Es kann jedoch vorkommen, dass die ambulante Versorgung des Betroffenen und ein Verbleiben in seinem Haushalt oder seiner Familie aufgrund Schwere der Erkrankung nicht mehr möglich sind und eine Aufnahme in eine stationäre Hospizeinrichtung notwendig wird. Grund kann ein zunehmend umfassender palliativer Versorgungsbedarf sein, der aus einer unheilbaren Erkrankung resultiert und die unterstützenden Personen oder eingebundene Dienste überfordert oder deren Fähigkeiten deutlich übersteigt. Dann kann eine Aufnahme ins Hospiz sinnvoll, gleichzeitig aber eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht mehr zweckmäßig sein.
- Ein weiteres Aufnahmekriterium sind Erkrankungen, die einen progredienten Verlauf nehmen, in absehbarer Zeit zum Tode führen und aus medizinischer Sicht keine Aussicht auf Heilung besteht (z.B. bei weit fortgeschrittenen Tumorerkrankungen, Vollbild AIDS, schwere neurologische Erkrankungen oder andere Erkrankungen, deren Prognose nur noch auf einen kurzen Zeitraum beschränkt ist).
- Das medizinisch Machbare ist bei den betroffenen Menschen bereits ausgeschöpft, so dass die Palliativmedizin und –pflege (u.a. Schmerztherapie bzw. Linderung von Begleitsymptomen) eingesetzt werden, um dem Sterbenden Linderung zu verschaffen.
- Die Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung wird grundsätzlich durch Hausärzte bzw. vom Krankenhausarzt bestätigt. Der § 275 SGB V bleibt hiervon unberührt.
- Die Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung liegt grundsätzlich nicht für Menschen vor, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben. Im palliativen Einzelfall entscheidet hier der MDK im Rahmen der o. g. Kriterien und prüft auch den pflegerischen Sachverhalt, weshalb eine angemessene palliative Versorgung in der aktuellen stationären Einrichtung nicht gewährleistet ist und Verlegung in ein Hospiz notwendig ist.
- Auch prüft der MDK, ob der Aufenthalt in einem Hospiz, beispielsweise nach einer unerwarteten Stabilisierung der Patienten- und Familiensituation, noch notwendig und somit eine Entlassung nach Hause möglich ist. Eine spätere Wiederaufnahme ins Hospiz bleibt möglich.
- Das G. u. I. Leifheit-Hospiz darf nicht als Ersatz für eine ausschließlich insuffiziente pflegerische Versorgung eines Menschen herhalten, sondern kann nur in den eng abgesteckten und oben ausgeführten Settings zum Tragen kommen.
6.2 Linderung von Schmerzen oder Begleiterscheinungen und Umgang mit den Betroffenen
Das G. u. I. Leifheit-Hospiz ist eine Einrichtung für Menschen, die aufgrund ihrer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankungen, für die keine kurativen Therapien mehr möglich sind und nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben.
Schmerzen verlieren bei vielen schweren Erkrankungen (z. B. bei zunehmendem Tumorwachstum) ihre Warnfunktion, so dass sie in diesen Fällen in erster Linie als große emotional-spirituell-soziale Belastungsfaktoren angesehen werden. Pflegende, Angehörige und Betroffene stehen diesen Schmerzen, die auch die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte belasten, häufig hilflos gegenüber, so dass in diesen Fällen eine medizinische Intervention durch modernste Verfahren der Schmerztherapie indiziert ist.
Dabei soll der sterbende Mensch seine Kommunikations- und Konzentrationsfähigkeit nach Möglichkeit voll erhalten, jedoch seine Schmerzen durch gezielte Medikation gelindert oder gar völlig ausgeschaltet werden. Der Sterbende gewinnt dadurch oft wieder neue Lebensqualität, die nach einer langen, belastenden Zeit der Erkrankung verloren gegangen war.
Neben den Schmerzen können auch andere begleitende Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Verdauungsstörungen, Atemnot, Allergien, Ängste die psychische und seelische Gestimmtheit den betroffenen Menschen und damit seine sozialen Kontakte überschatten.
Die Patienten haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von ihren gewohnten Hausärzten auch im Hospiz behandeln zu lassen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Komplexität der klinischen Symptome eines Sterbenden eine intensive palliativmedizinische Expertise benötigen. Diese wird im G. u. I. Leifheit-Hospiz durch Herrn Dr. med. Martin Schencking und seinem Team kontinuierlich gewährleistet.
6.3 Begleitung, Beratung und Unterstützung
Das Konzept des Hospizes sieht nicht allein nur die Pflege und Begleitung der Gäste vor, sondern richtet sich auch ganz gezielt an Angehörige und Freunde des Betroffenen. Es ist das Wissen um die innere Dyade des sterbenden Menschen mit seinen an- und zugehörigen Menschen. So ist eine wichtige Funktion der Hospizarbeit, den Nahestehenden eine Unterstützung im Prozess des Abschiednehmens und Trauerns anzubieten.
Einfühlsame Gespräche und Rituale des Abschieds können hier gut und nachhaltig wirksam für den weiteren Verlauf des Trauererlebens werden. Eine individuelle Unterstützung für den trauernden Menschen kann auch ein Kontakt mit entsprechenden Selbsthilfegruppen sein.
Oft spüren Menschen an der Grenze des Lebens das ureigene Bedürfnis, sich ihrem Glauben intensiver zuzuwenden. Die religiöse und spirituelle Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes und der Seelsorge ermöglicht es, Sterbenden, mit oder ohne Zugehörigkeit zu einer Religions- und Glaubensgemeinschaft, die Frage nach dem Sinn des Lebens zu reflektieren, auf das eigene Leben zurückzublicken, nach einer Hoffnung zu suchen und Trost zu finden. Die eigene Lebensidentität spiegelt sich somit im Kontext der Lebensbilanz, der aktuellen Bewältigung der Situation und der perspektivischen Ausrichtung auf das Unbekannte, das immer individueller spürbarer wird oder auch das Leben sich in ein Nichts hinein bewegt. Manchmal sind es auch Fragen, die Schuld und Versöhnung betreffen – und tiefgreifend Raum nehmen.
6.4 Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Sowohl für Mitarbeitende, als auch für Angehörige und Ehrenamtliche leistet das Nassauer G. u. I. Leifheit-Hospiz systematische Bildungsarbeit, um diese auf ihre schwierige Aufgabe im Themenfeld „Leben - Krankheit - Sterben - Tod - Trauer“ in Grund- und Aufbauseminaren vorzubereiten. Darüber hinaus soll eine regelmäßige Weiterqualifizierung der genannten Zielgruppen über Gesprächskreise und Seminare erfolgen, die sie im Umgang und Beistand von Menschen am Lebensende sicherer macht.
Die notwendige Öffentlichkeitsarbeit hat zum Ziel, in der Bevölkerung eine stetige Auseinandersetzung mit dem Hospizgedanken zu erreichen. Weiter soll sie für ehrenamtliche Mitarbeit werben und dabei helfen, ein Umfeld aufzubauen, das das Hospiz ideell und auch materiell mitträgt.
Letztendlich soll nach Möglichkeit eine positiv gestaltete Kultur der Akzeptanz im Umgang mit Tod und Sterben in den Familien und unterschiedlichen Lebenskontexten erreicht werden. Damit dies gelingt, muss die Öffentlichkeitsarbeit sensibel und in differenzierter Form erfolgen. Die Einrichtung steht somit für unterschiedlichste Besuchergruppen offen, die das Hospiz konkret sehen und erleben wollen oder es gibt Einladungen zu externen Veranstaltungen, um dort von der Arbeit zu berichten. Bereits jetzt hat sich eine gute Öffentlichkeitsarbeit etabliert.
7. Hospizteam, Qualifikation und Fürsorge
In der Begleitung schwerstkranker Menschen und deren Nahstehenden müssen die körperlichen, seelischen, spirituellen und sozialen Aspekte berücksichtigt werden. Deshalb besteht das Hospizteam aus verschiedenen Berufsgruppen und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Die Begegnungen untereinander sind geprägt von Achtung und Wertschätzung; eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist selbstverständlich.
7.1 Ansprechpartner und Leitung des Hospizes
Die Leitung des Nassauer Hospizes besteht aus einer Hospizleitung, welche für die Organisation des Hauses verantwortlich ist und einer Pflegedienstleitung, die die Verantwortung für die pflegerischen Abläufe trägt.
Das Leitungsteam verfügt über die in der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1, Satz 4 SGB V geforderten Voraussetzungen. Beide verfügen über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger entsprechend dem Krankenpflegegesetz oder Altenpflegerin/Altenpfleger nach dem Altenpflegegesetz. Die Pflegedienstleitung verfügt ferner über den Nachweis einer Tätigkeit in einem Krankenhaus, Hospiz, Pflegeheim, SAPV-Team oder einem ambulanten Pflegedienst. Weiterhin verfügen beide über den Abschluss einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme im Umfang von mindestens 160 Stunden und einer Bildungsmaßnahme für die Leitungsfunktion im Umfang von 460 Stunden.
Der Verantwortungsbereich der Pflegedienstleitung umfasst die personelle Besetzung gemeinsam mit der Hospizleitung, die Dienstplanung, die Einsatzplanung für Praktikantinnen und Auszubildende, als auch die Organisation und Steuerung der täglichen Versorgung der Gäste und deren An- und Zugehörigen. Sie verantwortet die fachliche Aufsicht der Pflegequalität und der Qualitätssicherung auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen.
Die Hospizleitung ist zuständig für die wirtschaftliche Betriebsführung incl. Abrechnung der Hospizleistungen mit den Kostenträgern und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Dabei stellt Sie eine ordnungsgemäße Dienstbesetzung und einen wirtschaftlichen Einkauf gemeinsam mit der Pflegedienstleitung sicher. Eine kontinuierliche Begleitung sowie Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter stellen Hospizleitung und Pflegedienstleitung ebenfalls gemeinsam sicher. Erforderliche interne Regelungen und Formulare stellt die Hospizleitung im Rahmen des Qualitätsmanagements bereit.
Darüber hinaus koordiniert die Hospizleitung zusammen mit den Gremien der gemeinnützigen Betreiber-GmbH die Öffentlichkeitsarbeit des G. u. I. Leifheit-Hospizes und hält Kontakt zu allen relevanten Netzwerkpartnern.
7.2 Hauptamtlich Mitarbeitende
Die stationäre Hospizarbeit erfordert ein interdisziplinäres Team, in dem alle Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen der einzelnen Disziplinen integrativ angewendet werden. Eine umfassende und strukturierte Kommunikation zwischen allen Teammitgliedern hat dabei einen besonders hohen Stellenwert.
Die meisten hauptamtlichen Mitarbeiter des Hauses sind examinierte Pflegefachkräfte der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege mit der Zusatzqualifikation „Palliative Care". Mitarbeiter anderer Berufsgruppen, wie z.B. Pflegehilfskräfte, Hauswirtschaftskräfte, Hausmeister, Psychosoziale Begleitung und die Seelsorger, haben einen qualifizierten Abschluss ihrer jeweiligen Berufsgruppe oder bringen zumindest Erfahrungswerte im Berufsfeld mit, sofern kein Abschluss erforderlich ist.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter bringen Berufserfahrung und eine hohe soziale Kompetenz mit.
Die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, intern als auch extern und somit die Weiterentwicklung ihrer beruflichen und persönlichen Kompetenz sowie die regelmäßige Reflexion ihrer Tätigkeiten sind uns ein Anliegen und werden vorausgesetzt.
Die Reflexion der Pflege und Begleitung findet in den täglichen Übergaben, in der wöchentlich stattfindenden interdisziplinären Übergabe oder Fallbesprechung, in kollegialer Beratung, in Teambesprechungen und in der Supervision mit einem externen Supervisor statt.
Palliative-Care ist immer Teamarbeit, somit arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause immer eng zusammen. Eine gelingende Kommunikation zwischen den Teammitgliedern hat insbesondere im Hospiz einen hohen Stellenwert, denn das Erfüllen der Bedürfnisse und Wünsche der Sterbenden unter dem Gesichtspunkt der Ganzheitlichkeit ist für das Team das wichtigste Gebot. Hierzu gehören auch individuelle Qualifikationen, z. B. im Bereich der Basalen Stimulation, Aromatherapie, Ritualgestaltung, Gesprächsführung usw.
Die Teammitglieder können durchaus selbst durch ihren Dienst psychisch stark belastet werden. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass sie sich in der Hospiz-Gemeinschaft angenommen und getragen fühlen und ihre Erfahrungen regelmäßig in gemeinsamen Supervisionen reflektieren können.
Die Hospizbegleitung wird darüber hinaus durch ehrenamtliche Mitarbeiter in unterschiedlichen Bereichen und Funktionen im Hospiz bereichert.
7.3 Ehrenamtlich engagierte Mitarbeitende
Ehrenamtlich engagierte Mitarbeitende repräsentieren das Element der Normalität im Hospiz.
Für eine umfassende Betreuung der Hospizgäste im G. u. I. Leifheit-Hospiz in Nassau ist der Einsatz der Ehrenamtlichen unentbehrlich. Sie zeigen unserer Gesellschaft, wie wichtig jeder einzelne Mensch bis zum letzten Augenblick seines Lebens ist! Das Besondere am Dienst der Ehrenamtlichen ist, dass er ganz freiwillig ohne äußeren Druck oder materiellen Zwang geschieht. Ehrenamtliche sind kein Notstopfen oder Lückenfüller in finanziellen Krisen oder bei personellen Engpässen, sondern haben ihre ganz eigenständigen Aufgaben und Aufgabengebiete.
Eine besondere Stellung im Haus hat die Verknüpfung von Haupt- und Ehrenamt. Die Integration von ehrenamtlich Engagierten in die Hospizarbeit ist ein fundamentaler Bestandteil des Hospizkonzeptes. Ihre Arbeit verbessert das Leistungsangebot und stellt in besonderer Weise eine Verbindung zum gesellschaftlichen Umfeld her. Ehrenamtliche Mitarbeitende sind selbstverständlich in die Begleitung der Hospizgäste und weitere Tätigkeiten vor Ort miteingebunden. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit dem Förderverein Stationäres Hospiz Rhein-Lahn e.V., der gemeinnützigen Stiftung Hospiz Rhein-Lahn sowie den ambulanten Hospizdiensten Rhein-Lahn e.V. sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und engagieren sich jeweils nach ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen sowie nach ihren zeitlichen Möglichkeiten.
Ehrenamtliche Mitarbeiter werden durch Qualifizierungsmaßnahmen sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet. Dazu gehören im Wesentlichen die Auseinandersetzung mit Leben, Krankheit, Sterben und dem eigenen Tod und die Vorbereitung auf die Begleitung sterbender Menschen.
In Einzelgesprächen mit der Hospizleitung wird nach Abschluss des Qualifizierungskurses für jeden Teilnehmer, der ehrenamtlich tätig werden möchte, je nach seinen Gaben und Möglichkeiten und nach dem Bedarf des Nassauer Hospizes ein Einsatzbereich innerhalb des Hospizes festgelegt.
Ehrenamtliche Mitarbeiter können Gesprächspartner sein, unterstützen durch Zuhören, gemeinsame Aktivitäten oder Dasein. Dies gilt auch für die Angehörigen, sodass sie entlastet werden und die Gelegenheit bekommen, sich auszuruhen oder eigenen Bedürfnissen nachzugehen.
Einen wesentlichen Teil der psychosozialen Begleitung leisten die ehrenamtlichen Mitarbeiter in ihren Einsätzen im stationären Hospiz. Sie bringen Zeit und Offenheit mit, um dort, wo sie gewünscht sind, einfach da zu sein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für die Bewohner, durch eine Einzelbegleitung eine feste Bezugsperson zu haben und zu dieser eine intensive persönliche Bindung aufzubauen.
Durch begleitende Angebote für Hospizgäste und Angehörige z. B. bei der Kunsttherapie, im Singkreis und mit dem Wohlfühlangebot ermöglichen ehrenamtliche Mitarbeiter eine vielfältige Tagesgestaltung.
7.4 Zusammenarbeit mit den Ärzten
Für ein würdiges Sterben ist eine weitgehende Linderung der belastenden Symptome, wie z. B. Angst, Unruhe, Verdauungsstörungen, Müdigkeit und Schlafstörungen von besonders großer Bedeutung. Dabei soll dem sterbenden Menschen die Kommunikations- und Konzentrationsfähigkeit möglichst erhalten bleiben.
In diesem Punkt ist die Zusammenarbeit mit den Ärzten und Kooperationspartnern besonders wichtig. Grundsätzlich sollen die Haus- und Fachärzte in ihrer primären Verantwortung eingebunden sein. Darüber besteht ein Kooperationsvertrag mit der ortsansässigen Palliativmedizin Praxis von Herrn Dr.med. Martin Schencking.
7.5 Fürsorge für die Sorgetragenden
Das G. u. I. Leifheit-Hospiz trägt Sorge für die Belange der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter. Ein wertschätzender Umgang miteinander und die gegenseitige Unterstützung gehören ebenso dazu wie die Akzeptanz von Stärken und Schwächen und von Möglichkeiten und Grenzen des Einzelnen.
Die Fürsorge des Hospizes zeigt sich in den folgenden fest etablierten Angeboten:
- Die Mitarbeiter erhalten Informationen, die für ihre Tätigkeit und ihren Arbeitsbereich wichtig sind, z. B. durch Teamsitzungen und Regelkommunikationen.
- Jeder Einzelne und das Team werden beraten, begleitet und gefördert, z. B. durch Supervision, Beurteilungs- und Fördergespräche, Gesprächsangebot der Seelsorge und Fort- und Weiterbildungsangebote.
- Das G. u. I. Leifheit-Hospiz verfügt über ein Lob- und Beschwerdemanagement.
- In den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Datenschutz gibt es Standards.
- Zur Kultur des G. u. I. Leifheit-Hospizes gehören gemeinsame Feste und Zusammenkünfte, Begrüßungen und Verabschiedungen von Mitarbeitern.
8. Grundlagen der Pflege und Betreuung im Nassauer Hospiz
Die Hospizversorgung beruht auf der Absicht, sterbende Menschen, ihre Angehörigen und deren Umfeld bis zum Ende des Lebens zu unterstützen. Diese von ethischen Grundsätzen und dem Bestreben, die Würde und Autonomie des Individuums zu gewährleisten, bestimmte Haltung ist die Basis unseres Versorgungs- und Betreuungsangebotes.
Richtungweisend hierfür ist unter anderem die WHO-Definition von Palliative Care (2002): „die bestmögliche Einflussnahme auf die Lebensqualität von Patienten und ihrer Familie.“
Dieser Definition entsprechen die Grundlagen der Aktivitätskultur, der ethischen Haltung und der Wertschätzung gegenüber den Gästen – und zwar aller Mitarbeitenden im Nassauer Hospiz. Sie bestimmt unsere professionellen Handlungen, die Versorgungsgestaltung mit den Menschen im Hospiz und unsere Reflexionsfähigkeit.
Das Hospiz sollte schwerstkranken Menschen eine private Atmosphäre bieten, in der das Leben präsent ist und – so lange es geht – eine Teilnahme am Geschehen ermöglicht wird.
Dieses kleine stationäre Haus gewährt eine individuelle Begleitung durch ein kontinuierliches Angebot – der Palliativen Pflege (auf Grundlage der Pflege- und Betreuungskonzeption), der Schmerztherapie und der Symptomkontrolle. Es versucht, sein Angebot um die Bedürfnisse des Gastes herum aufzubauen und bei Bedarf anzupassen. All unsere Bemühungen sind von dem unbedingten Bestreben gekennzeichnet, den Gästen die letzte Phase ihres Lebens bewusst und selbstbestimmend zu gestalten.
Zur festen Grundlage des Gesamtkonzepts im Nassauer Hospiz gehört es, die jeweiligen Facetten der Hospizarbeit im gemeinsamen, regelmäßigen Austausch zwischen den jeweils Verantwortlichen zu gestalten und so dem ganzheitlichen Ansatz der Hospizarbeit Rechnung zu tragen.
8.1 Leitbild der Einrichtung
Das Nassauer Hospiz möchte sterbende, erwachsene Menschen so unterstützen und begleiten, dass sie ihr Leben solange wie möglich in eigener Verantwortung und nach eigenen Wünschen gestalten können. Wir wollen den Menschen, die zu uns ins Hospiz kommen, empathisch, liebevoll und mit unbedingter Wertschätzung begegnen und dienen. Die Grundhaltung gewinnen wir aus dem Menschenbild christlichen Glaubens. Dies beinhaltet u.a., dass jedem Menschen eine unantastbare Würde durch Gottes menschenfreundliche Liebe verliehen ist.
Im Nassauer Hospiz können alle Menschen unabhängig von ihrer sozialen, kulturellen oder religiösen Herkunft aufgenommen werden.
Unsere Begleitung soll für die betroffenen Menschen Hilfe sein, um mit den Grenzerfahrungen und Belastungen einer unheilbaren Krankheit und des Sterbens so umgehen zu lernen, dass gerade diese Zeit als lebenswert und sinnvoll erfahren werden kann. Begleitung im Sterben heißt: Hilfe zum Leben – zum Leben bis zuletzt – und in Würde sterben dürfen.
Mit dem Leitbild des Nassauer Hospizes werden der Anspruch, die Haltung und die Werteorientierung beschrieben, zu der sich die Mitarbeitenden verpflichten. In der täglichen Arbeit möge eine höchstmögliche Übereinstimmung zwischen diesem formulierten Anspruch und dem gelebten Alltag gelingen. Das Leitbild beschreibt kein Dogma, sondern einen Leitfaden, der konkret genug die Werte unserer praktischen Arbeit umschreibt und dennoch genügend Freiheit für ein individuelles, praktisches Wirken zulässt. Die gemeinschaftliche Arbeit von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen ist getragen von ethischen, weltoffenen Grundsätzen.
- Wir betrachten das Leben umfassend: Sterben ist Leben vor dem Tod
- Wir achten den Willen des Kranken, unser Handeln richtet sich, soweit es möglich ist, nach dessen Bedürfnissen. Wir klären ihn umfassend auf, wir sorgen für ihn da, wo er unsere Hilfe wünscht und braucht.
- Wir nehmen die Endlichkeit des Lebens an, wir respektieren aber auch an allen Stellen des Sterbeprozesses die Abwehr des Sterben-Müssens.
- Den Wunsch nach einem selbstbestimmten Sterben achten wir mit Verständnis und Bereitschaft zur Auseinandersetzung. Dennoch ist die Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe für alle Mitarbeitenden selbstverständlich.
- Wir arbeiten in unterschiedlichen Berufen und Aufgaben, wir sind geschult; unser Wissen und Können bringen wir zum Wohlergehen des Gastes ein.
- Wir erwerben neue Fähigkeiten und Fertigkeiten.
- Wir schaffen uns Raum und Zeit zum Austausch.
- Bei der Führung des Hauses haben nicht die kaufmännischen Aspekte, sondern die Versorgung der Gäste Priorität. Wirtschaftliche Überlegungen sind nötig, dürfen aber nicht vorrangig sein.
- Die Mitarbeitenden gehen mit den Ressourcen sorgsam um.
- Wir vertreten den Hospizgedanken nach außen.
8.2 Pflegemodell und Pflegeprozess
8.2.1 Pflegemodell
Der Pflegegrundsatz basiert auf der Grundlage der Bezugspflege. Palliative-Care ist immer Teamarbeit, gemeinsame Kommunikation zwischen den Beteiligten hat einen sehr hohen Stellenwert (ärztliche Visiten, Pflegevisiten, Teambesprechung, Supervision usw.). Grundsätzlich unterscheidet sich die Arbeit in einem Hospiz wesentlich von den Tätigkeiten in einem Krankenhaus oder einem Alten- und Pflegeheim. Unser Hospizteam verfügt über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen bei belastenden Symptomen, die das Sterben begleiten können. Die pflegerische Wahrnehmung richtet sich gezielt an den Grundbedürfnissen des Gastes und seiner Symptomatik aus. Die Pflegemaßnahmen werden nach dem Selbstverständnis des Erkrankten und mit den derzeit aktuellen Pflegerichtlinien kombiniert und angewendet. Alternative Pflegemaßnahmen (z.B. Wickel und Auflagen) werden angeboten und unterstützen als fester Bestandteil die Pflegepraxis. Regelmäßige interne und externe Schulungen und Ausbildungen der Mitarbeitenden auf den Gebieten der Palliativmedizin, der Sterbebegleitung oder angrenzender Themen fördern die Weitsicht und die Fähigkeiten des Teams.
Die Pflegedokumentation ist Standard (PC-Dokumentationsprogramm) und folgt den gesetzlichen Anforderungen. Sie ist das zentrale Instrument zur Sicherung und Steuerung des Pflegeprozesses, das alle wesentlichen Informationen rund um die Versorgung des Gastes – soweit beschreibbar – abbildet.
8.2.2 Pflegeprozess
Der Pflegeprozess beginnt mit der Planung und Vorbereitung der Aufnahme. Die stationäre Aufnahme ist grundsätzlich einheitlich in den Rahmenvereinbarungen für Hospize geregelt worden (§39a Satz 4 SGB V). Im Vorfeld erfolgt zeitnah zur Aufnahme eine Informationssammlung (wenn möglich durch einen direkten Besuch der Hospizleitung bei dem Erkrankten). Die differenzierte Einschätzung der aktuellen Lebenssituation, die Bündelung wichtiger ärztlicher und pflegerischer Befunde bildet die Basis zur bevorstehenden Aufnahme im Hospiz. Offene Fragen können so direkt geklärt werden und die Absprache zur stationären Aufnahme entspricht daher den eigenen Wünschen und dem Willen des Erkrankten. Bei fast allen Hospizgästen hat die Pflegesituation und deren Planung nur kurzfristig Bestand. Die Symptome und Befindlichkeiten verändern sich häufig, der körperliche Abbauprozess findet in unterschiedlicher Dynamik statt, psychische Krisen oder familiäre Situationen beeinflussen die Symptomatik des Gastes. Demzufolge muss der gesamte Pflegeprozess und die Dokumentation der Realität angemessen und so strukturiert sein, dass in der jeweiligen Situation jedes Teammitglied ein zusammenhängendes Bild angeboten bekommt, um bei Bedarf angemessen reagieren zu können. Folgende Dokumentationsgrundlagen werden angewendet:
- Informationssammlung (Pflegeanamnese, Biographie)
- Pflegediagnosen, Pflegeprobleme und Ressourcen
- Planung der Pflegeziele/Prioritäten und Maßnahmen
- Durchführung der Planung
- Evaluation/Auswertung der Pflegemaßnahmen und Feedback.
Eine zentrale Funktion bei der täglichen Dokumentation kommt den Pflegeberichten zu. Hier werden alle aktuellen Informationen, Beobachtungen, Pflegewirkungen, Symptome, Verhaltensveränderungen beschrieben. Sie sind Maßstab für jeden nachfolgenden Mitarbeiter (z. B. Schichtwechsel). Die zu erfassenden ärztlichen Einträge bezüglich aller ärztlichen Anordnungen werden mit Datum und Unterschrift vom behandelnden Arzt schriftlich dokumentiert (Ärztliches Anordnungsformular).
Der Zyklus des Pflegeprozesses rundet sich durch die unmittelbare Zusammenführung von Anamnese, Planung und Bericht ab und lässt so die Möglichkeit zu, dass die Dokumentation realistisch, erreichbar, praktikabel und der besonderen Situation des Sterbenden angemessen erscheint.
8.2.3 Integrative Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten
Die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit ist in unserer Gesellschaft immer mehr gewachsen. Insbesondere in allen sozialen Bereichen ist eine flächendeckende Versorgung von bedürftigen Menschen ohne das Engagement unterschiedlicher Menschen oft gar nicht mehr denkbar.
Gerade die Zuwendung und die Sorge mit und für Sterbende und schwerstkranke Menschen werden seit den ersten Bestrebungen der neueren Hospiz-Initiativen in England von der Leidenschaft und den sozialen Kompetenzen freiwilliger Helfer getragen.
Durch schwere Erkrankungen kann sich das Leben verändern. Gerade in dieser schwierigen Zeit, wenn eine Erkrankung zur Lebensbedrohung wird oder wenn eine deutliche Verschlechterung des Allgemeinzustandes auf das Lebensende hinweist, kann Begleitung von außen hilfreich sein.
Ehrenamtliche Mitarbeiter der Hospizdienste Rhein-Lahn e.V. unterstützen schwerkranke und sterbende Menschen und deren Angehörigen in ihrem Wunsch, in der vertrauten Umgebung zu Hause oder in ihrer stationären Pflegeeinrichtung bleiben zu können.
Das Angebot richtet sich immer nach den Bedürfnissen der Betroffenen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter können Gesprächspartner sein, unterstützen durch zuhören, gemeinsame Aktivitäten oder Dasein. Dies gilt auch für die Angehörigen, sodass sie entlastet werden und die Gelegenheit bekommen, sich auszuruhen oder eigenen Bedürfnissen nachzugehen.
Einen wesentlichen Teil der psychosozialen Begleitung leisten die ehrenamtlichen Mitarbeiter in ihren täglichen Einsätzen im stationären Hospiz. Sie bringen Zeit und Offenheit mit, um dort, wo sie gewünscht sind, einfach da zu sein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für die Bewohner, durch eine Einzelbegleitung eine feste Bezugsperson zu haben und zu dieser eine intensive persönliche Bindung aufzubauen.
Durch begleitende Angebote für Hospizgäste und Angehörige unter anderem bei der Kunsttherapie, im Singkreis und mit dem Wohlfühlangebot ermöglichen ehrenamtliche Mitarbeiter eine vielfältige Tagesgestaltung.
8.2.4 Zusammenarbeit mit Ärzten
Menschen in der Lebensendphase leiden oft unter verschiedenen Beschwerden.
Neben Angst, Unruhe, Verdauungsstörungen, Müdigkeit und Schlafstörungen, sind es vor allem Schmerzen, welche die Lebensqualität beeinträchtigen.
Für ein würdiges Sterben ist aber eine weitgehende Schmerzlinderung von besonders großer Bedeutung. Dabei soll dem sterbenden Menschen die Kommunikations- und Konzentrationsfähigkeit möglichst erhalten bleiben. In diesem Punkt ist die Zusammenarbeit mit den Ärzten und Kooperationspartnern besonders wichtig. Grundsätzlich bleiben die Haus- und Fachärzte in ihrer primären Verantwortung eingebunden. Darüber besteht ein Kooperationsvertrag mit der ortsansässigen Palliativ-Medizin Praxis von Herrn Dr.med. Martin Schencking.
8.2.5 Qualitätsmanagement
Ein Hauptziel des Nassauer Hospizes ist es, jene Menschen, die in das Haus kommen, bestmöglich zu versorgen und zu begleiten. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine Qualität der im Haus geleisteten Arbeit sichergestellt wird, die Hospizgäste, Angehörige, Mitarbeiter und alle mit dem Haus zusammenarbeitenden Gruppen zufrieden stellt. Um dies zu erreichen muss die geleistete Arbeit überprüfbar sein. Gute Ergebnisse dürfen nicht dem Zufall überlassen werden, weil ein Mitarbeiter besonders motiviert ist, sondern müssen unter anderem durch Vorgaben und Standards sichergestellt werden. Diese sind jedoch nur als Rahmenbedingung für unsere Leistung zu betrachten und sollen das individuelle Eingehen auf den Hospizgast und auf dessen An- und Zugehörige ermöglichen. Nur dann ist es möglich, bei Problemen, Beschwerden oder Unzufriedenheiten den Grund herauszufinden, das Problem zu lösen und die Situation zu verbessern.
Die Qualitätssicherung unseres Hauses basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Rahmenvertrag nach §75 SGB XI vollstationär,
- Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SBG V, in der jeweils gültigen Fassung,
- Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der stationären Pflege, in der jeweils gültigen Fassung,
- Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114ff SGB XI,
Die Auswahl der speziellen Werkzeuge zum Aufbau, zur Sicherung und zur Verbesserung von Qualität wird von der Leitung und dem Team des Nassauer Hospizes in ihrer täglichen Arbeit getroffen. Genauso wird es zu einer Wahl des dabei notwendigen Dokumentationssystems erst kommen, wenn eine Phase erreicht ist, welche die Planung des täglichen Ablaufes innerhalb des Hauses notwendig macht.
Dabei und in der täglichen Arbeit wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und der Beratungs- und Prüfbehörde angestrebt. Da diese Einrichtungen die Sicherung der im Haus geleisteten Qualität von einer externen Sicht aus beurteilen, sind sie wichtige Partner im Prozess der Qualitätssicherung, -verbesserung und Fehlervermeidung.
9. Hauswirtschaftliche Versorgung und Dienste
9.1 Speiseversorgung
Die Speiseversorgung / Verpflegung wird von den Mitarbeiterinnen aus der Hauswirtschaft koordiniert. Das Essen kann in der Küche oder im eigenen Zimmer angeboten werden. Sofern die Mobilität dies zulässt, entscheidet der Bewohner zu jeder Mahlzeit neu, wann, wo, ob und so weit wie möglich auch, was er isst.
Essen bedeutet Lebensqualität. Selbst wenn Hospizgäste mitunter nicht mehr in der Lage sind, Speisen umfänglich zu sich zu nehmen, so ist es von besonderer Güte, dass die Hauptmahlzeiten im Haus selbst hergestellt werden. Dies ermöglicht es auf individuelle Wünsche der Hospizgäste und deren Zu- und Angehörigen besser eingehen zu können. Hierfür werden im Nassauer Hospiz Hauswirtschaftskräfte eingesetzt, die sich um die Vorbereitung des Frühstücks, Abendessens und Nachmittagskaffees bzw. Zwischenmahlzeiten kümmern. Essenswünsche werden hierbei unmittelbar vorher bei den Hospizgästen gefragt und realisiert. Die Zubereitung des Mittagessens erfolgt in der Küche des Nassauer Hospizes. Die hierfür erforderlichen Lebensmittel werden im Rahmen einer Einkaufsfahrt besorgt. Den Einkauf können auch Hospizgäste mit unterstützen. So besteht jederzeit das Angebot, individuelle Gewohnheiten, Abneigungen und Vorlieben zu berücksichtigen, sowie den Essenwünschen anderer Kulturen Rechnung zu tragen.
Die Hospizküche bietet darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Angehörigen für sich oder die Gäste kleine Mahlzeiten selbst zubereiten. An- und Zugehörige können auch Speisen und Getränke ins Hospiz mitbringen und diese in der Küche oder im zimmereigenen Kühlschrank lagern.
Für den spontanen Appetit und eine Wunschkost zwischen den Hauptmahlzeiten wird in der Hospizküche ein vielfältiger Vorrat an Lebensmitteln bereitgehalten.
Essenszeiten können Gäste nach ihren Befindlichkeiten selbst bestimmen.
9.2 Hausreinigung
Das Reinigungskonzept sieht vor, dass die Gästezimmer mit den Bädern, Fluren und WC täglich gereinigt werden. Die Aufenthaltsräume, die Büros und alle Nebenräume werden mindestens einmal wöchentlich in Form einer Grundreinigung gesäubert. Grundsätzlich werden alle Räume des Hospizes täglich danach überprüft, ob eine zusätzliche Reinigung nötig ist (Sichtreinigung).
Bei Bedarf (Infektionsfälle) wird nach Hygieneplan eine Abschlussdesinfektion mit anschließender Grundreinigung durchgeführt.
Das Leitungsangebot der Hausreinigung wird an den Kooperationspartner vergeben.
9.3 Wäscheversorgung
Die Versorgung mit Hauswäsche (Ausstattung und Reinigung) erfolgt über die externe Wäscherei der Stiftung Scheuern.
Die Reinigung der persönlichen Wäsche der Hospizgäste ist auch über die externe Wäscherei möglich.
Das Hospiz selbst stellt für besondere Gästewäsche zusätzlich eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner zur Verfügung.
Die Versorgung bzw. Entsorgung von infektiöser Wäsche erfolgt nach dem aktuellen Hygieneplan.
9.4 Abfallentsorgung
Die täglichen Abfälle werden getrennt nach Restmüll, Glas und Papierabfall. Entsprechende Behältnisse sind vorgesehen und die Abfälle können dort entsorgt werden. Die Behältnisse werden mehrfach in der Woche entleert und der Müll entsorgt.
9.5 Haustechnik
Kleine und einfache Reparaturen, Aufgaben und Einkäufe können über das Ehrenamt erledigt werden. Regelmäßige Wartungen und spezielle Reparaturarbeiten an Geräten sind an die Haustechnik eines Kooperationspartners vergeben.
10. Zusammenarbeit mit externen Leistungserbringern
Das Nassauer Hospiz stellt einen Baustein zur palliativen und hospizlichen Versorgung der Bevölkerung des Rhein-Lahn-Kreises dar. Aus diesem Grund ist die Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Hospiz nahestehenden Institutionen wichtig, sie soll gestaltet und ausgebaut werden:
- Niedergelassene Haus- und Fachärzte
- Praxis für Palliativmedizin Dr.med. Martin Schencking
- Kliniken in und außerhalb der Region
- Apotheken
- Ambulante Pflegedienste
- Gesundheitsamt
- Fachgremien verschiedener Organisationen und Netzwerke
- Seelsorge verschiedener Konfessionen
- Angrenzende stationäre Hospize
- Hospizvereine
- Zuständige Kommunal- und Fraktionspolitiker
- Sozial engagierte Vereine, Gruppen, Organisationen und Individuen
- Medien
Die Mitarbeitenden des Nassauer Hospizes suchen die Zusammenarbeit mit allen in der Hospizbewegung und der Palliativarbeit engagierten Menschen. Dazu pflegen sie Kontakte mit den Zuweisern (z.B. Hausärzte, Fachärzte, Kliniken, Gesundheitszentren) und anderen Hospizgruppen, sowie anderen potentiellen Unterstützern im Rhein-Lahn-Kreis und über die Kreisgrenzen hinaus.
Sie schließen Verträge mit Kooperationspartnern, z.B. mit Apotheken etc..
11. Beitrag zur Verbesserung der Versorgung
Die Versorgungsstrukturen auf dem Gebiet der Palliativ- und der Hospizversorgung sind der- zeit im Rhein-Lahn-Kreis noch nicht so ausgebaut, dass eine umfassende ambulante und stationäre Versorgung der betroffenen Hospizgäste und deren Angehörigen angeboten werden könnte. Der Rhein-Lahn-Kreis mit seiner Bevölkerung von knapp unter 122.600 Einwohnern verfügt zurzeit über ein SAPV-Team (Spezialisiertes Ambulantes Palliativteam), welches von Nastätten aus den kompletten Rhein-Lahn-Kreis mit Ausnahme von Lahnstein versorgt. Lahnstein wird von Koblenz aus mitversorgt. Auch verfügt der Rhein-Lahn-Kreis über eine Palliativstation als abgeschlossene, eigenständige Einheit im Paulinenstift in Nastätten. Hier werden insgesamt sechs Plätze in Einzel- und Doppelzimmern mit besonderer Ausstattung für den gesamten Rhein-Lahn-Kreis vorgehalten.
Die Palliativ- und Hospiz-Versorgung wird somit derzeit von Haus- und Fachärzten, den ambulanten Pflegediensten mit ihren Angeboten, den Alten- und Pflegeheimen und ehrenamtlichen Hospizhelfern erbracht.
Die Einrichtung des Nassauer Hospizes soll nun eine große Lücke in der Versorgungskette schließen und allen Hospizgästen und ihren Angehörigen nicht nur für die Zeit des Abschiednehmens ein Ort der Begegnung, sondern auch ein Ort des öffentlichen Lebens sein.
Das bedeutet, dass die Bewohner der Städte und Gemeinden, der Region (und darüber hin- aus) früh von der Existenz des Hauses wissen müssen. Wünschenswert wäre auch, dass die Menschen gegebenenfalls rechtzeitig von ihren behandelnden Ärzten auf die Möglichkeit des Hospiz-Aufenthaltes hingewiesen werden, so dass sie sich mit dem Gedanken vertraut machen und gegebenenfalls frühzeitig das Haus beziehen können.
Wir wollen den Hospizgästen die Möglichkeit eröffnen, in unserem Hospiz auf Probe zu wohnen. Der Aufenthalt im Hospiz muss nicht die von vielen Hospizgästen befürchtete Endstation sein, sondern kann (bei Hospizbewilligung) wie bei einer Kurzzeitpflege die Lösung für eine festgelegte Zeit sein.
Ärzte und ehrenamtlich Engagierte spielen eine wichtige Rolle; sie müssen über die Arbeit des Hospizes gut informiert sein und werden. Sie können so die Hospizgäste besser beraten, für den Aufenthalt im Hospiz werben, den Übergang vom häuslichen Bereich oder dem Krankenhaus ins Hospiz begleiten.
Für die Balance zwischen einer erwirkten Öffentlichkeit des Hauses (zum Kennenlernen oder den Besuch des Hauses) und dem Schutz des Hauses wird stets gesorgt werden.
Die „Konzeption für das Nassauer Hospiz“ verdeutlicht unsere Werte und den Anspruch an unsere Arbeit. Diese Konzeption befindet sich permanent in der Entwicklung; an ihr wird prozesshaft weitergearbeitet.
Wir sehen diese Konzeption auch als Dokument und integrierten Bestandteil unserer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit.