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Der Staat sieht die Hospizarbeit als eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Kranken- und Pflegekassen tragen nur einen Teil der der Gesamtkosten. Laut gesetzlicher Regelung muss ein gewisser Eigenanteil (in etwa 5-15%) erbracht werden. Dies resultiert auch daraus, dass die Pflege- und Krankenkassen nur die Kosten für belegte Betten erstatten. Die Fixkosten eines Hospizes fallen auf jeden Fall weiter an, auch wenn Betten vielleicht nicht belegt sind. Nicht außer Acht lassen sollte man die sogenannten "Extras" für Bewohner und Angehörige, welche den Hospizgedanken ausmachen.
Nutzen Sie hierfür:
- unsere nachfolgendende Onlineregistrierung oder
- drucken sie sich hier unsere Patenschaftserklärung im .pdf Format aus, und senden uns diese ausgefüllt per Post zu
Sie erhalten eine Patenschaftsurkunde und werden über alle Entwicklungen in der Hospizarbeit unseres Bereiches informiert. Selbstverständlich können auch Unternehmen und Institutionen Pate werden. Die Patenschaft ist als Spende steuerlich abzugsfähig und kann selbstverständlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Mit einer Patenschaft helfen Sie, dass wir unser Angebot an schwerkranke Menschen langfristig sichern können.